Die Familie Vandecasteeles hat die Entscheidung des Verfassungsgerichts als positives Signal begrüßt. Nun müsse alles getan werden, um den Entwicklungshelfer auch tatsächlich aus dem Iran herauszuholen. Vandecasteele war dort in einem Scheinprozess wegen angeblicher Spionage zu 40 Jahren Gefängnis und 74 Peitschenhieben verurteilt worden.
Leider seien bereits sieben Monate verschwendet worden, seit die Kammer grünes Licht für den "Iran-Deal" gegeben hatte, so der Anwalt der Familie Vandecasteele. Er rief unter anderem die iranische Opposition, die die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof mit eingereicht hatte, auch dazu auf, keine weiteren rechtlichen Schritte zu unternehmen.
Das Verfassungsgericht hat jedoch explizit verfügt, dass die belgische Regierung zuerst die Opfer informieren muss, wenn sie einen Gefangenen an den Iran überstellen will. Diese Opfer können die Überstellung dann rechtlich überprüfen lassen. Und das könnte den Transfer Vandecasteeles erneut torpedieren, denn das Ziel des Regimes in Teheran scheint von Anfang an gewesen zu sein, durch seine Geiselpolitik einen in Belgien rechtskräftig verurteilten iranischen Terroristen freizupressen. Der mit diplomatischem Pass agierende Mann hatte einen schweren Anschlag auf Mitglieder der iranischen Opposition in Paris vorbereitet.
Reaktionen - Oppositionelle wollen Iran-Deal verhindern
Die Föderalregierung begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Iran-Deal.
Im konkreten Fall könnte der in Belgien verurteilte iranische Terrorist Assadollah Assadi gegen den Entwicklungshelfer Olivier Vandercasteele in iranischer Haft ausgetauscht werden. Verwandte und Freunde Vandercasteele begrüßen daher das Urteil des Verfassungsgerichts. Sie drängen auf schnelle Verhandlungen mit dem Iran.
Der Nationale Widerstandsrat des Iran in Belgien hat am Samstag die Föderalregierung vor den Risiken einer Überstellung des verurteilten iranischen Terroristen Assadollah Assadi an den Iran gewarnt. Assadi könnte gegen den Entwicklungshelfer Olivier Vandercasteele ausgetauscht werden. Das Verfassungsgericht hatte keine grundsätzlichen Einwände gegen einen Austausch formuliert. Die iranischen Oppositionellen erklärten, die Politik der Beschwichtigung und der Zugeständnisse an das iranische Regime zur Freilassung von Geiseln habe dazu geführt, dass dieses Regime die Erpressung und Geiselnahme fortsetze. Mit einem Austausch werde das iranische Regime zu dem Schluss kommen, dass es mehr Menschen aus dem Westen als Geiseln nehmen und mehr terroristische Verbrechen begehen könne. Deshalb seien sie entschlossen, mit allen Mitteln die Freilassung des Terroristen zu verhindern.
belga/vrt/cd/okr/schb