Mit dem neuen Patientenrechtegesetz soll sichergestellt werden, dass die Patienten die Informationen im Nachhinein noch einmal lesen, verarbeiten und mit Angehörigen oder Vertrauenspersonen besprechen können. Denn es soll auch möglich sein, Kindern, Eltern oder einer anderen Person des Vertrauens Einsicht in die eigene Krankenakte zu gewähren.
Bislang hatten die Patienten zwar schon ein Recht auf Information, aber das führte manchmal zu Verwirrung. Das Problem ist meist, dass Informationen nicht klar zusammengefasst sind. Laut Gesundheitsrechtsprofessor Tom Goffin von der Universität Gent fehlt dem Patienten bislang der Kontext, um diese Masse an Informationen richtig zu interpretieren.
Reaktionen
Aus Patientensicht ist diese Maßnahme sicherlich zu begrüßen. Einige Ärzte befürchten jedoch einen Mehraufwand. Johan Blanckaert, Präsident der belgischen Ärzteunion, sagt, dass es nicht der Sinn sein darf, dass ein Arzt während des Erklärens gleichzeitig tippen muss. Das würde die Beziehung zwischen Arzt und Patient stören. Was aber auf jeden Fall vermieden werden solle, ist ein System wie in den Vereinigten Staaten, wo solche Arzt-Patienten-Gespräche aufgezeichnet werden.
Der Vorsitzende der Vereinigung der Allgemeinmediziner Domus Medica, Jeroen van den Brandt, hat sich auch schon zu Wort gemeldet. Er erkennt eine Logik in der Entwicklung. Es wäre aber begrüßenswert, wenn das neue System kompatibel mit den bestehenden Informatiksystemen sein könnte.
Der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke will den Ärzten auch entgegenkommen. Er hat deshalb den Gesetzentwurf bereits auf seiner Internetseite veröffentlicht. Er will auf Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit warten, um "mit dem besten Entwurf ins Parlament zu gehen".
nieuwsblad/mz
Ich bin so etwas von heilfroh darüber, dass ich mein Medizinstudium vor 30 Jahren abgebrochen habe! Die beste Entscheidung meines Lebens!!!