Wer im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit musste, soll dadurch keinen Nachteil beim Urlaub und Urlaubsgeld in diesem Jahr erleiden. Das hat Arbeitsminister Pierre-Yves Dermagne angekündigt. Somit würde eine zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen der Corona-Krise Arbeitstagen gleichgestellt, sodass Arbeitnehmer in diesem Jahr nicht auf Urlaubstage oder Teile des Urlaubsgeldes verzichten müssen.
Diese Regelung galt auch in den Vorjahren der Corona-Krise. Es war aber nicht klar, ob sie auch für das vergangene Jahr angewendet wird.
Ein Sprecher der christlichen Gewerkschaft sagte in der VRT, es sei Druck auf die Politik nötig gewesen, um diese Sonderregel zu verlängern. Die Gewerkschaft geht davon aus, dass sowohl Angestellte als auch Arbeiter davon profitieren werden. Insgesamt gehe es um bis zu 400.000 Beschäftigte.
vrt/okr