Als Folge der Coronakrise werden dieses Jahr mehr als 300.000 Arbeitnehmer in Belgien Abstriche bei ihren Urlaubsansprüchen hinnehmen müssen. Das hat die christliche Gewerkschaft ausgerechnet.
Betriebe konnten bis Juni 2022 ihre Mitarbeiter coronabedingt in Kurzarbeit schicken. Damit wurden zwar Arbeitsplätze erhalten, der Nachteil ist, dass die Kurzarbeitstage nicht als geleistete Arbeitszeit gelten. Das hat zur Folge, dass sie bei der Berechnung der Urlaubstage und des Urlaubsgeldes für 2023 nicht mitgezählt werden. Das kann zu erheblichen Einbußen führen.
Besonders hart trifft das Arbeitnehmer von Unternehmen, die während der Sommermonate mehrwöchige Betriebsferien machen. Laut CSC stehen manchen Beschäftigten nicht genug Urlaubstage zu, um die Betriebsferien zu überbrücken.
belga/sh