Das Pokern mit Menschenleben sei vorbei, hatte Van Quickenborne zunächst über den Kurznachrichtendienst Twitter geschrieben. Dort verlinkte er auch zum Text des Beschlusses auf der Webseite des FÖD Justiz.
Man werde nicht vor der Glücksspiel-Mafia einknicken und werde die Glücksspielwerbung einschränken, so der Minister. Dafür gebe es grünes Licht vom Staatsrat, von Europa – und von der Regierung. Van Quickenborne bestätigte das auch im VRT-Radio.
Van Quickenborne schieße mal wieder zu schnell, erwiderte daraufhin Georges-Louis Bouchez, ebenfalls über Twitter. Es gebe keine Einigung über den Text, weil der Text nicht den Koalitionspartnern vorgelegt worden sei. In wichtigen Fragen müssten noch Entscheidungen fallen.
Es sei im Übrigen total respektlos von der "Glücksspiel-Mafia" zu sprechen. Bouchez hatte sich bereits in der Vergangenheit vehement gegen die Einschränkung von Glücksspielwerbung gesträubt, insbesondere wegen seiner Bedeutung für das Sport-Sponsoring.
Es gebe eine Einigung bis hin zu den Quadratzentimetern, reagierte daraufhin das Kabinett von Premier Alexander De Croo, in Anspielung auf die künftig erlaubte Größe von Werbe-Logos auf Sport-Trikots.
Suchtexperte: Dadurch werden Menschen geschützt
Suchtexperten sind zufrieden, dass Werbung für Glücksspiele drastisch eingeschränkt wird. Je seltener Menschen in Kontakt mit Glücksspielen kämen, desto länger dauere es, bis sie Geld einsetzten. Dadurch würden Menschen geschützt, die anfällig für Spielsucht sind. Verbände zur Suchtbekämpfung begrüßen außerdem, dass das Mindestalter für Glücksspiele auf 21 Jahre heraufgesetzt wird. Das schütze junge Menschen.
Glücksspielanbieter hingegen kritisieren die angekündigten Einschränkungen. Ihrer Meinung nach hilft Werbung dabei, legale Glücksspielanbieter bekannt zu machen. Dadurch könnten Verbraucher legale Angebote von illegalen unterscheiden.
Dieser Vorteil würde bei einem praktischen Werbeverbot für Glücksspiele wegfallen, sagte Tom De Clercq, der Präsident des Verbandes belgischer Glücksspielanbieter in der VRT. Legale Anbieter hätten Schutzmaßnahmen gegen Spielsucht, die illegale Anbieter nicht hätten.
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