Bei den derzeitigen Minustemperaturen ist so manche Windschutzscheibe vereist, wenn man losfahren möchte. Wer da nur ein kleines Loch freigekratzt hat, dem droht ein Bußgeld von 174 Euro, wenn er sich erwischen lässt. Dazu kommen noch neun Euro Verwaltungskosten.
Laut Benoît Godart vom Verkehrssicherheitsinstitut Vias besagt die Straßenverkehrsordnung, dass der Fahrer in der Lage sein muss, alle Manöver durchzuführen. "Wenn man nur ein kleines Quadrat auf Augenhöhe freigibt, ist man nicht in der Lage, die Verkehrsteilnehmer in der Nähe des Fahrzeugs zu sehen."
Ebenso müssen die vier Seitenscheiben von Eis befreit werden. Auch hier geht es darum, gut zu sehen - insbesondere beim Abbiegen, auch wenn das Risiko einer Strafe geringer ist als bei einer vereisten Windschutzscheibe.
Schmutzige Nummernschilder
Auch schmutzige und unleserliche Nummernschilder sieht man im Winter häufiger. Seit 2018 ist das ein Verstoß zweiten Grades. Das Bußgeld beträgt 116 Euro zuzüglich neun Euro Verwaltungskosten.
Manchmal kommt es auch vor, dass eine der kleinen Lampen, die das Nummernschild hinten beleuchten, ausfällt. Dann droht kein Strafzettel, denn es gibt auch Autos, die gar nicht über eine solche Beleuchtung verfügen.
Defekte Scheinwerfer
Defekte Scheinwerfer sind natürlich auch im Sommer nicht okay. Nur fällt das weniger auf, weil die Tage länger hell sind. Grundsätzlich ist das Fahren mit einer defekten oder falsch eingestellten Leuchte ein Verstoß ersten Grades. Es droht ein Bußgeld von 58 Euro plus neun Euro für die Verwaltungskosten.
Anstelle eines Bußgeldes kann die Polizei auch einen Strafzettel ausstellen. Dazu gibt es dann die Aufforderung, sich acht Tage später zu melden. Dadurch will die Polizei sich vergewissern, dass die Reparatur durchgeführt wurde.
meuse/mz/mg
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