Viele von ihnen wurden der Mutter weggenommen und nach Belgien gebracht. Hier wuchsen sie dann oft in Waisenhäusern auf. Ihre Geburtsurkunden waren entweder gefälscht oder fehlten ganz. Ohne Geburtsurkunde existieren diese Menschen verwaltungsrechtlich gar nicht und können zum Beispiel nicht heiraten. Auch die eigenen Kinder können Probleme bekommen.
Die erste Geburtsurkunde bekam am Mittwoch ein 74-Jähriger aus der Provinz Antwerpen. Bislang laufen ein Dutzend weitere Anerkennungs-Prozeduren. Möglich wurde das durch ein neues ministerielles Rundschreiben des Justizministers.
belga/vk