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Terrorprozess in Brüssel: Opfer sollten Geschworene werden

26.11.202209:12
  • Terror-Anschläge von Brüssel
Akte zu den Anschlägen vom 22. März 2016 in Brüssel (Archivbild: Laurie Dieffembacq/Belga)
Akte zu den Anschlägen vom 22. März 2016 in Brüssel (Archivbild: Laurie Dieffembacq/Belga)

Bei der Vorbereitung des Prozesses zu den Terroranschlägen von Brüssel 2016 haben Opfer der Anschläge fälschlicherweise die Aufforderung erhalten, sich als Kandidat für die Geschworenenjury bereit zu halten. Das sei eindeutig ein Fehler der Organisatoren des Prozesses, bestätigte ein Sprecher des Brüsseler Berufungsgerichts in flämischen Medien.

Schon wieder eine Panne, könnte man sagen. Nachdem der Prozessbeginn wegen der umstrittenen Glasboxen für die Angeklagten schon um mehrere Wochen verschoben werden musste, jetzt auch noch das: Opfer, die als Ankläger gleichzeitig auch über den Ausgang des Prozesses als Geschworene entscheiden sollen.

Natürlich sei das ein Fehler, bestätigte der Sprecher des Gerichts. Kläger könnten nie gleichzeitig auch Geschworene sein. Angeblich sollen Dokumente durcheinander gekommen sein. Die erste Seite des Dokuments für die Kandidaten der Geschworenenjury sei fälschlicherweise zu Dokumenten geraten, die an mehrere Opfer verschickt wurden.

Die zwölf Geschworenen für den Terrorprozess sowie 24 Vertreter werden am Mittwoch am Geschworenengericht in Brüssel aus 1.000 angeschriebenen Kandidaten ausgelost. Der eigentliche Prozess soll dann am Montag, 5. Dezember, um 9 Uhr beginnen.

Kay Wagner

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