Das Gericht wertet die Tat als unverhältnismäßige Gewaltanwendung. Vor rund zwei Jahren hatte der Polizist zugeschlagen, als mehrere Jugendliche nach den Prüfungen zusammen kamen, um zu feiern. Das war damals in der Corona-Zeit verboten.
Der Anwalt des Opfers sagte im Flämischen Rundfunk, er sei zufrieden, dass nun klar sei, dass nicht der Jugendliche die Tat provoziert habe. Das Gericht sah aber auch mildernde Umstände für den Polizisten. So habe in der Corona-Zeit eine große Anspannung geherrscht. Außerdem sei der Polizist bisher nie negativ aufgefallen. Daher verzichtete das Gericht auf eine Strafe.
vrt/okr