Erst letzte Woche hatte die Föderalregierung beschlossen, neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Das hilft den Menschen, die bereits hier sind und nicht wissen wohin, kurzfristig wenig. Auch für den Asylbewerber aus Guinea fehlte eine Unterbringung. Die hat er sich nun eingeklagt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem belgischen Staat mit seinem Urteil auf die Finger gehauen. Die Behandlung, die der Asylbewerber hier erlebt, steht im Widerspruch zum Asylrecht und verletzt die Menschenrechte. Und jetzt muss der belgische Staat dafür sorgen, dass dieser Missstand beendet wird. Das bedeutet, dass er für eine Unterkunft und eine menschenwürdige Behandlung sorgen muss.
Der Mann aus Guinea kam im Juli in Belgien an und ließ sich nur wenige Tage nach seiner Ankunft als Asylbewerber registrieren. Fedasil hätte ihm dann eigentlich einen Platz in einer Unterkunft für Asylbewerber zuweisen müssen. Aber da es nun mal zu wenige Plätze gibt, landete der Mann auf der Straße, so wie viele andere auch.
Daraufhin verklagte er Fedasil und das in dem Fall zuständige Arbeitsgericht verurteilte die Behörde dazu, dem Mann eine Unterkunft, notfalls auch ein Hotelzimmer, sowie finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Doch es passierte nichts, stattdessen hing der Mann weiter auf der Straße.
Da schaltete er den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ein. Dieser hat den belgischen Staat jetzt per einstweiliger Verfügung angewiesen, das Urteil des Arbeitsgerichtes umzusetzen: Also für ein Dach über dem Kopf und die nötige finanzielle Hilfe zu sorgen.
Dass jetzt noch mehr auf der Straße campierende Asylbewerber auf die Idee kommen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, ist eher unwahrscheinlich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem einen Riegel vorgeschoben. Denn bei der Urteilsverkündung fügte er hinzu, dass er solchen Anträgen nur in Ausnahmefällen statt gibt, nämlich nur dann, wenn dem Antragsteller andernfalls ein tatsächlicher irreversibler Schaden droht.
Der Kläger hat es im vorliegenden Fall geschafft, den Gerichtshof zu überzeugen, indem er sich auf die europäische Menschenrechtskonvention berufen hat. Zum Beispiel auf Artikel 3. Da heißt es: "Niemand darf unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden." Oder Artikel 8: "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens." Die Bedingungen auf der Straße stellen einen flagranten Verstoß gegen diese Rechte dar. Hinzu kommen die Risiken für Leib und Leben, durch Kälte, Hunger und Krankheiten, auch das hat der Kläger geltend gemacht und war damit erfolgreich.
vrt/sh
Sprich : Asylbewerber haben Rechte von welche jeder Belgier nur träumen kann .
Wahnsinn !
Artikel 8: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens." ... find ich gut !!!!!
Wenigstens einer der noch zur Nächstenliebe noch aufruft gegen Nationalismus im Reichesten Land von Europa.
Großes Merci Herr Mausen von mir!
An Artikel 8 hat sich jeder Belsch zu halten.
Kein Mensch soll auf Straßen leben müssen, egal wo.
Unabhängig von Einzelschicksalen oder sich abhandelnden Situationen, folgende Überlegung:
In den Herkunftsländern der Asylbewerber sollten Unterkünfte und Beratungsstellen eingerichtet werden und diesen Menschen vorab Schutz.
Die Herkunftsländer mit ihren Nullinteressen und die maroden Regierungen mit einbezogen werden.
Es kann doch nicht sein, dass die Probleme der Menschen resultierend aus korrupten Regierungen die nichts verändern wollen, auf Reisen gehen müssen, damit die Nichtregierungsfähigkeit Thema wird.
Und zwar zum Thema für die Einwanderungsländer und deren Gesellschaft.
Dieser verkehrte Ablauf muss ein Ende haben und ich frage mich, warum auch die unsere Regierung wie viele andere kein Interesse daran haben, an diesem menschenverachtenden Ablauf etwas zu ändern!
Liegt’s an den von Tuten und Blasen keine Ahnung habenden Beratern oder am Nichtwissen der Minister selbst?
Haben die wirklich keine Ahnung wie es gehen kann?
In sozialen Berufen ist das Alltag- in welchem Alltag lebt die Politik?