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Fall Fourny landet vor Strafgericht

03.11.202215:13
  • Gemeinderatswahlen
Dimitri Fourny (Bild: Anthony Dehez/Belga)
Dimitri Fourny (Archivbild: Anthony Dehez/Belga)

Der ehemalige Bürgermeister von Neufchâteau, Dimitri Fourny, könnte in Kürze vor Gericht stehen. Er war vor mehr als vier Jahren nach einem Betrugs-Skandal bei den Kommunalwahlen in die Schlagzeilen geraten. Bis heute beteuert er seine Unschuld.

Bei den letzten Kommunalwahlen hatte Fourny mit seiner Liste "Agir ensemble" die absolute Mehrheit in Neufchâteau geholt und fühlte sich im Amt der Bürgermeisters bestätigt. Dann tauchten Vorwürfe um manipulierte Wahlvollmachten auf: Anhänger von Fourny hatten mit Hilfe von gefälschten Wahlvollmachten Stimmen für ihn abgegeben.

Die Sache flog auf, das Wahlergebnis wurde annulliert und es gab Neuwahlen. Eine neue Mehrheit kam zustande. Gegen das Ergebnis hatte Fourny erfolglos geklagt und seine Liste musste schließlich in die Opposition.

Gefälschte Wahlvollmachten

Jetzt soll der Wahlbetrug aufgearbeitet werden. Die Anklage gegen Fourny und 22 weitere Personen läuft. Darunter sind zum Teil Verwandte von Fourny, zum Teil politische Mitstreiter. Es geht um Betrug und den Gebrauch von gefälschten Dokumenten.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Angeklagten die gefälschten Wahlvollmachten im Namen von Bewohnern eines Seniorenheims abgaben, also den Betrug auf Kosten von besonders verletzlichen Menschen organisierten, das kommt aus Sicht der Anklage noch mal erschwerend hinzu.

Das Verfahren verzögerte sich, weil die Akte einem anderen Gerichtsbezirk übertragen wurde. Das lag daran, dass die Untersuchung ursprünglich von einem Untersuchungsrichter in der Provinz Luxemburg geleitet wurde. Mehrere der Angeklagten haben aber verwandtschaftliche Beziehungen zu Mitarbeitern des Gerichts. Die Verteidigung wollte daraus den Vorwurf der Befangenheit konstruieren und die Unzulässigkeit der Strafverfolgung ableiten.

23 Angeklagte kommen vor Strafgericht

Inzwischen ist der Fall dem Gericht in Mons übertragen worden. Die Anklagekammer ließ das Befangenheits-Argument nicht gelten und verwies darauf, dass die Angeklagten nie die Ablehnung des Untersuchungsrichters beantragt hätten. Am Montag hat die Anklagekammer dann entschieden, dass Fourny und die anderen 22 Angeklagten vor ein Strafgericht gestellt werden.

Das hatte die Ratskammer im April bereits so entschieden. Dagegen hatten die Angeklagten Berufung eingelegt. Die Berufung ist mit der Bestätigung der Anklagekammer jetzt abgelehnt worden.

In den kommenden Monaten wird die Sache wohl vor Gericht verhandelt werden, mehr als vier Jahre nach der Wahl. Fourny hat seine politische Karriere inzwischen beendet. Der 50-Jährige war nicht nur Bürgermeister von Neufchâteau, sondern bekleidete eine Reihe von regionalen Spitzenämtern für die frankophonen Christdemokraten. Er behauptet bis heute, dass er sich nichts vorzuwerfen habe.

dh/rtbf/sh/est

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