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Mahnverfahren: Neue Regeln stärken Verbraucherrechte - Unternehmen protestieren

02.11.202211:4702.11.2022 - 15:19
  • Föderalregierung
Frau mit finanziellen Problemen (Bild: © Bildagentur PantherMedia / Mactrunk)
Illustrationsbild: © Mactrunk/PantherMedia

Die Föderalregierung will Verbraucher besser vor überzogenen Forderungen und undurchsichtigen Praktiken schützen. Im Entwurf für ein neues Gesetz steht, dass die erste Mahnung an Kunden, die mit ihrer Rechnung in Verzug sind, kostenlos sein muss. Die flämische Unternehmer-Organisation Unizo ist verärgert.

Die wesentliche Neuerung ist, dass in Zukunft die erste Zahlungserinnerung grundsätzlich kostenfrei ist und dem säumigen Kunden weitere zwei Wochen zur Begleichung der Rechnung einräumt. So steht es im neuen Gesetzesvorschlag von Wirtschaftsminister Pierre-Yves Dermagne, auf den sich der Ministerrat am Freitag geeinigt hat. Das gibt es bisher nur bei den Telekom-Anbietern, in anderen Bereichen ist es nicht üblich.

Abo-Kunden mit monatlicher Zahlung sollen das Recht auf drei kostenfreie Zahlungserinnerungen im Jahr haben. Erst wenn sie ein viertes Mal in Verzug sind, dann fallen Gebühren an, aber die sind auf maximal 7,50 Euro begrenzt.

Es gibt auch eine Regelung, wenn es doch zu einer "richtigen" Mahnung kommt - also wenn die Frist der kostenfreien Zahlungserinnerung abgelaufen ist, ohne dass die Rechnung beglichen wurde. In einem solchen Fall gibt es künftig keinen Spielraum mehr für Unternehmen. Sie können einen pauschalen Schadenersatz berechnen und Verzugszinsen. Beides ist gestaffelt, hängt also vom Rechnungsbetrag ab und ist zudem gedeckelt.

Bei einem Rechnungsbetrag von bis zu 150 Euro darf der Schadenersatz nicht mehr als 20 Euro betragen. Geht es um höhere Summen ab 500 Euro, darf der Rechnungssteller maximal 65 Euro plus fünf Prozent vom Rechnungsbetrag fordern, aber auf keinen Fall mehr als 2.000 Euro. Die zusätzlich anfallenden Verzugszinsen sind gedeckelt auf acht Prozent, das ist deutlich unter dem heute üblichen Zinssatz.

Diese neuen Regeln sollen für alle Formen von Schulden gelten: egal ob Händlerrechnung, Krankenhausrechnung oder Bußgeldbescheid. Und noch eine Neuheit kommt hinzu, eine Art Notbremse: Wenn der säumige Kunde Widerspruch einlegt oder einen Zahlungsplan vorschlägt, dann fallen keine weiteren Kosten an, bis die Angelegenheit geklärt ist.

Kritik von Unizo

Die Unternehmen und Händler sind aus nachvollziehbaren Gründen von den neuen Regeln nicht begeistert. Vor allem die Sache mit der kostenfreien Zahlungserinnerung stößt auf Kritik.

Der Selbstständigenverband Unizo wirft der Regierung vor, dass sie damit eine schlechte Zahlungsmoral unterstützt. Kunden könnten dadurch verführt sein, die zwei Wochen Zahlungsfrist nach der ersten Zahlungserinnerung von vornherein einzukalkulieren und grundsätzlich immer zu spät zu bezahlen. Das könnte so manchen Unternehmer aber durchaus in Liquiditätsprobleme bringen, warnt Unizo.

Die neuen Regelungen sind noch nicht ganz in trockenen Tüchern. Der Ministerrat hat das Reformpaket verabschiedet, die Kammer muss noch zustimmen. Das wird aber voraussichtlich nicht das Problem sein.

Vorher soll aber der Staatsrat noch ein Gutachten abgeben. Der hatte nach heftiger Kritik von Unizo 2019 schon einmal ein ähnliches Vorhaben gekippt. Danach hatten insbesondere die liberalen Parteien weitere Versuche blockiert. Jetzt steht aber die Einigung innerhalb der Regierung und wenn alles gut läuft, soll die Reform nächstes Jahr in Kraft treten.

standaard/vrt/jp/sh/est

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