Ein Attest über einen positiven Corona-Schnelltest kann unter Umständen reichen, um Schulkinder ab sechs Jahren vom Unterricht zu entschuldigen. Diese Regelung wird aber nicht in allen Landesteilen akzeptiert. Eltern sollten daher Rücksprache mit der Schule nehmen.
Ob ein Attest aus der Apotheke auch genügt, um die Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu entschuldigen, müssen die Sozialpartner noch verhandeln.
In Belgien bieten etwa 2.500 Apotheken Corona-Schnelltests an. Wer Symptome hat, die auf eine Coronainfektion hinweisen, bekommt den Betrag für den Test zurückerstattet.
belga/sh