Normalerweise verjährt eine gerichtliche Untersuchung 30 Jahre nach dem letzten Raubüberfall, aber aufgrund einer Gesetzesänderung haben die Ermittler bis 2025 Zeit. In diesem Sommer erschienen jedoch Berichte in den Medien, dass die Ermittlungen gegen die Bande eingestellt würden, wenn in den kommenden Monaten kein Durchbruch erzielt würde. Van Quickenborne zufolge ist dies nicht der Fall. Es gebe noch mehrere Spuren, auch die DNA-Untersuchung dauere noch an.
Rechtsexperten prüfen derzeit die Verjährungsregeln. Van Quickenborne wird dem Ministerrat noch vor Ende des Jahres einen Entwurf vorlegen. Diese sollte dann schnell ihren Weg ins Parlament finden.
Die Killerbande von Brabant hat Belgien in den 80er Jahren mit einer Serie von Raubüberfällen terrorisiert, bei der 28 Menschen getötet wurden.
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