Daran gekoppelt ist dann das Anbringen von Budgetzählern oder eines Zählers mit Vorauszahlungsmöglichkeit. Das wallonische Parlament stimmte einem entsprechenden Dekretvorschlag zu.
So werde der Friedensrichter darüber urteilen, ob die Rechte des Verbrauchers respektiert wurden. Er werde auch je nach Situation einen Zahlungsplan vorschlagen.
Mit dem Dekret sollen Bürger besser darüber informiert werden, welche Möglichkeiten sie haben, ihre Rechte durchzusetzen und ihre Schulden leichter zu begleichen, bevor ihnen eine Vorauszahlung oder ein Stromausfall auferlegt wird.
belga/cd