Zu den wichtigsten Maßnahmen des "Arbeitsdeals" gehört die Möglichkeit, freiwillig eine Fünf-Tage-Woche schon in vier Tagen abzuarbeiten. Dadurch könnten Arbeitnehmer einen zusätzlichen Tag pro Woche komplett frei haben.
Eine andere Möglichkeit sieht vor, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren, um sich besser um andere Dinge kümmern zu können, beispielsweise die abwechselnde Betreuung von Kindern.
Nach dem Öffentlichen Dienst kommt das Recht auf Unerreichbarkeit mit dem Arbeitsdeal nun auch für den Privatsektor. Arbeitnehmer bekommen außerdem Anspruch auf fünf individuelle Tage zur Weiterbildung pro Jahr.
Andere Maßnahmen sollen den Arbeitsplatzwechsel erleichtern. Mitarbeiter von Internet-Plattformen, wie zum Beispiel Essens-Lieferdienste, sollen verpflichtend eine Unfallversicherung erhalten – unabhängig davon, ob sie als Selbstständige oder Angestellte für die Plattform arbeiten.
Auch für den Onlinehandel kommen Neuerungen. Um die Wettbewerbsfähigkeit etwa im Vergleich zu den Niederlanden zu erhöhen, sollen Kollektive Arbeitsabkommen (KAA) Abend- und Nachtarbeit erlauben. Auch diesbezügliche Pilotprojekte werden möglich, wobei die Arbeitnehmervertretungen in den Prozess miteinbezogen werden müssen.
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Boris Schmidt