Die Sozialpartner hatten sich vor Ablauf der vorgegebenen Frist nicht einigen können. Die Gewerkschaften hatten daraufhin die Regierung aufgefordert, einen Plan über die Ausschüttung der Mittel vorzulegen.
Die "Wohlfahrtsmittel" müssen alle zwei Jahre verteilt werden - etwa über das Arbeitslosengeld, die Renten und die Leistungen bei Krankheit und Invalidität.
belga/jp