Zu Beginn der vorletzten Woche fand in Brüssel die Vorverhandlung für den Terrorprozess statt. Im Zentrum stand dabei ein Streit um die Behandlung der Angeklagten. Deren Verteidiger kritisierten heftig die bauliche Einrichtung des Gerichtssaals. Dass ihre Mandaten jeweils allein in separaten Glaskabinen sitzen müssten während des Prozesses, das sei menschenunwürdig. Außerdem erschwere das die Kommunikation zwischen den Angeklagten und ihren Anwälten. Die Staatsanwaltschaft wiederum beharrte darauf, dass die Glaskabinen aus Sicherheitsgründen unverzichtbar seien.
Die Vorsitzende Richterin des Assisenhofes folgte einige Tage später der Argumentation der Verteidigung, wie am Freitag auch noch einmal der föderale Justizminister Vincent Van Quickenborne in der VRT ausführte. Die Vorsitzende sei der Meinung gewesen, dass Einzel-Glaskabinen nicht kompatibel seien mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Deshalb müsse das anders organisiert werden.
Die einzelnen Boxen müssen nun zu einer großen, kollektiven Glaskabine umgebaut werden. Das ist aber offenbar viel leichter gesagt als getan. Es sei nicht möglich, das vor dem 10. Oktober - dem Tag, an dem eigentlich das Gerichtsverfahren mit der Auswahl der Geschworenenjury beginnen soll - hinzubekommen, hieß es am Donnerstag vom FÖD Justiz. Angesichts der Notwendigkeit hochspezialisierten Personals und Materials sei es sogar vollkommen unmöglich zu sagen, wie lange es dauern könnte.
Offiziell ist der Prozessauftakt deswegen noch nicht verschoben worden. Für die Vorsitzende Richterin stehen im Augenblick zwei Optionen im Raum: Entweder zunächst eine durch Polizisten bewachte offene Box für die Angeklagten oder eben wirklich eine Verschiebung, bis die Einrichtung des Saals angepasst worden ist. Es sei nicht ausgeschlossen, noch rechtzeitig irgendeine Lösung zu finden, hieß es aus Justizkreisen.
Der Justizminister selbst geht aber offenbar davon aus, dass es eine Verzögerung geben wird. Auch wenn Van Quickenborne explizit darauf hinwies, dass das nur seine Meinung sei, die Zeitplanung für den Prozess obliege allein der Vorsitzenden Richterin des Assisenhofes in Absprache mit dem Vorsitzenden des FÖD Justiz. Wenn er sich da als Minister einmische, dann könne das den ganzen Prozess in Gefahr bringen. Er gehe aber davon aus, dass sich die Verzögerung in Grenzen halten werde, man also eher von Wochen als von Monaten rede.
Hohn und Spott
Aber auch wenn eine wie auch immer geartete Lösung kommen sollte, eines ist sicher: Der Imageschaden ist schon jetzt beträchtlich. Von allen Seiten hagelt Hohn und Spott auf die belgische Justiz ein und vor allem auch Wut. Insbesondere von den Opfern und ihren Angehörigen, aber auch von den Angeklagten, von denen manche in dem Prozess ja endlich ihre Unschuld beweisen wollten.
Der Tenor: Wieso hat bei all der Vorbereitung niemand dieses Problem zumindest als Möglichkeit in Betracht gezogen? Schließlich seien die Vorbereitungen doch langwierig genug gewesen und seien entsprechende Bedenken auch geäußert worden.
Von einer Fehlplanung der belgischen Justiz will Van Quickenborne aber nichts wissen: Alle Teile der Justiz hätten seit Oktober 2019 an der Vorbereitung des Prozesses mitgewirkt. Aber der Augenblick der Wahrheit sei bei aller Vorbereitung eben die Vorverhandlung am 12. September gewesen.
Erst da seien alle Parteien von der Vorsitzenden Richterin gehört worden. Das sei also auch der erste Moment gewesen, an dem eine Entscheidung habe fallen können, wie der Prozess konkret organisiert werde. Und es sei eben die Vorsitzende Richterin, die dann das letzte Wort habe, so der Justizminister.
Boris Schmidt