Die Abgeordneten haben den Text Vandenbrouckes mit den Ja-Stimmen der Regierungsparteien und von DéFI durchgewunken. Die PTB stimmte dagegen, N-VA, Vlaams Belang und die Engagés enthielten sich.
Der neue berufliche Wiedereingliederungsplan sieht neben einer intensiveren Begleitung und Unterstützung für Langzeitkranke auch besagten umstrittenen Sanktionierungsmechanismus vor. Dieser soll ab Anfang 2023 greifen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. So sollen Sanktionen erst nach mehrfachen und deutlichen Mahnungen verhängt werden können.
Weigern sich Langzeitkranke aber trotz dieser Warnungen, bei ihrer zumindest teilweisen oder angepassten Rückkehr an den Arbeitsplatz mitzuwirken, dann können sie bis zu 2,5 Prozent ihrer Bezüge verlieren.
Betrieben kann derweil eine Zwangsabgabe in Höhe von 0,635 Prozent der Löhne pro Quartal drohen. Aufs Jahr umgerechnet sind das 2,5 Prozent der Höhe der Löhne. Diese Strafzahlung soll dann fällig werden, wenn in dem Betrieb im Lauf der letzten vier Quartale drei oder mehr Arbeitnehmer für mindestens zwölf Monate ausgefallen sind und die Zahl der Langzeitkranken überdurchschnittlich hoch ist. Überdurchschnittlich bedeutet: mindestens drei Mal höher als der Durchschnitt in der Privatwirtschaft und mindestens doppelt so hoch wie der Durchschnitt des Sektors, zu dem der Betrieb gehört.
Boris Schmidt