Für Steuersünder ist es eine schlechte Nachricht, ebenso für Menschen, die das Unterhaltsgeld für Kinder oder den Ex-Partner partout nicht bezahlen wollen. Sie müssen ab sofort zittern, wenn sie mit dem Auto an einer kleinen Kamera vorbeifahren, die auf einem polizeiähnlichen Fahrzeug angebracht ist, das am Straßenrand steht. Denn wenn diese Kamera eine der insgesamt 25 mobilen Kameras des Zolls sein sollte, könnte die Fahrt übel ausgehen.
"Die Kamera scannt die Nummernschilder der vorbeifahrenden Autos", erklärt Zoll-Sprecher Francis Adyns gegenüber der VRT. "Jedes Nummernschild wird direkt mit einer Datenbank verbunden. Auf dem Bildschirm erscheint entweder eine grüne, winkende Hand oder ein rotes Kreuz. Erscheint das rote Kreuz, wird das Auto von uns angehalten und der Fahrer gebeten, zu bezahlen."
Das System an sich ist nicht neu. 2013 wurde es das erste Mal eingeführt. Damals sollten Verkehrsteilnehmer ausfindig gemacht werden, die ein Knöllchen nicht bezahlt hatten. 2016 wurde das System das erste Mal ausgeweitet. Seitdem können auch Autofahrer aus dem Verkehr gezogen werden, die eine Strafe nicht bezahlt haben, die ein Gericht gegen sie verhängt hat. Jetzt darf das System bei noch mehr gescannten Nummernschildern das rote Kreuz zeigen, eben bei Steuersündern oder säumigen Unterhaltszahlern.
Wobei jetzt nicht jeder Bürger, der einmal vergessen hat, die Steuer oder das Unterhaltsgeld pünktlich zu bezahlen, direkt Angst vor der Zollkamera haben muss. "Es geht um Menschen, die mutwillig nicht bezahlen", präzisiert Zollsprecher Adyns. "Menschen, die eine längere Vorgeschichte haben, bereits mehrere Mahnschreiben bekommen haben und sowieso an einem Punkt angelangt sind, an dem etwas passieren muss."
Ist ein säumiger Schuldner per Scanner erkannt und von einem Zollbeamten zum Anhalten gebracht worden, muss er sofort bezahlen. "Die Zollbeamten sind ausgerüstet mit mobilen Bezahlterminals, über die mit Karte bezahlt werden kann", erklärt Adyns. "Kann der Fahrer nicht bezahlen, bleibt das Auto sofort am Straßenrand stehen. Es wird abgeschleppt und auf einem Parkplatz deponiert."
Nach dem Abschleppen des Fahrzeugs habe der Fahrer oder Halter 30 Tage Zeit, seine Schuld zu bezahlen. "Tut er das nicht, wird das Auto definitiv beschlagnahmt", sagt Adyns, "und es kann sein, dass es verkauft wird. Mit dem Erlös werden dann die Schulden beim Fiskus beziehungsweise beim Unterhaltsberechtigten bezahlt."
Die Gesetzesänderung, die dem Zoll die neue Möglichkeit des Geldeintreibens von Steuersündern und säumigen Unterhaltszahlern gibt, wurde laut der Wirtschaftszeitung "De Tijd" am 5. Juli vollzogen. Die Maßnahme gehöre zum ersten Aktionsplan des föderalen Finanzministers Vincent Van Petegehm, um Betrug und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Zwar habe der Staatsrat zuvor seine Bedenken gegen die Gesetzesänderung geäußert und die Maßnahme als "unproportional" bewertet, schreibt heute die Zeitung "Het Nieuwsblad". Allerdings hat er die Regierung damit offenbar nicht beeindruckt. Am 27. Juli trat die Neuerung in Kraft.
Kay Wagner
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