Die Polizei und das Zentrale Organ für Sicherstellung und Einziehung (ZOSE) hätten ein entsprechendes Zusammenarbeitsabkommen abgeschlossen, so der Justizminister weiter.
Eine entsprechende Möglichkeit zum Einsatz beschlagnahmter Autos gibt es zwar schon seit einigen Jahren, aber was sich jetzt deutlich ändern soll durch das neue, klarere Abkommen, ist der Umfang: Waren es bisher nur 16 Fahrzeuge, die nach der Beschlagnahmung der Polizei zur Verfügung gestellt worden waren, so sollen es in Zukunft etwa hundert sein.
Damit soll der unzureichende und veraltete Fuhrpark der Polizei deutlich schlagkräftiger werden, so Justizminister Van Quickenborne. Auch die lokalen Polizeizonen sollen nun Zugriff auf beschlagnahmte Fahrzeuge bekommen können, allerdings nur für die Bekämpfung von schweren Verbrechen und beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität.
Aber die Polizei wird nicht Zugriff auf alle Arten von eingezogenen Fahrzeugen haben: Ab einem Wert von 50.000 Euro müssen beschlagnahmte Wagen versteigert werden, um möglichst viel durch kriminelle Machenschaften erwirtschaftetes Geld sicherstellen zu können. Wenn es bei den betreffenden Verbrechen Opfer gab, werden beschlagnahmte Fahrzeuge generell versteigert. Die entsprechenden Erlöse tragen dann zur Entschädigung der Opfer der Kriminellen bei.
Boris Schmidt