Sie fordert Belgien auf, arbeitssuchenden EU-Bürgern eine längere Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Kommt Belgien der Aufforderung nicht nach, könnte der Europäische Gerichtshof angerufen werden.
EU-Bürger können sich drei Monate lang in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, ohne dass ihnen irgendwelche Verpflichtungen auferlegt werden. Sie müssen lediglich Ausweispapiere vorlegen. Nach Ablauf dieser Frist wird den EU-Bürgern mehr Zeit eingeräumt, eine Arbeit zu suchen.
In Belgien müssen EU-Bürger sich aber bereits innerhalb der ersten drei Monate bei den Behörden und dem Arbeitsamt anmelden, um zu beweisen, dass sie eine Arbeit suchen. Sind sie dazu nicht in der Lage, kann eine neue Aufenthaltserlaubnis verweigert werden.
belga/cd