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Kammer schafft gesetzlichen Rahmen zum Umgang mit nuklearen Altlasten

08.07.202206:43
  • Engie
  • Kammer
Atomkraftwerk
Wer zahlt für die nuklearen Hinterlassenschaften? (Illustrationsbild: Christof Stache/AFP)

Die Kammerabgeordneten haben am Donnerstagabend in ihrer Plenarsitzung einstimmig den Gesetzesvorschlag angenommen, der den zukünftigen Umgang mit den nuklearen Altlasten regeln soll. Das von der föderalen grünen Energieministerin Tinne Van der Straeten geschriebene Gesetz verpflichtet nach dem sogenannten "Verschmutzerprinzip" den Betreiber der Nuklearanlagen, die Kosten für den Rückbau der belgischen Atomkraftwerke zu übernehmen. Außerdem muss er sich auch um die strahlenden Abfallprodukte kümmern.

Fünf der sieben belgischen Kernreaktoren werden in absehbarer Zeit abgeschaltet werden, der erste schon am 1. Oktober dieses Jahres. Das nukleare Abfallmanagement und der Abriss der Atomanlagen sei die längste, teuerste und schwierigste Baustelle des Landes, so die Energieministerin vor der Abstimmung. Insgesamt soll es um Kosten in Höhe von 41 Milliarden Euro gehen und um einen Zeitraum von mindestens 50 bis 100 Jahren. Die Tausenden von Jahren nicht mitgerechnet, die der Abfall auch danach noch eine radioaktive Gefahr darstellen wird.

Mit dem neuen Gesetzestext solle sichergestellt werden, dass es der Betreiber sei, der finanziell dafür aufkommen müsse, so Van der Straeten per Kommuniqué und eben nicht der belgische Steuerzahler.

Neben diesem Gesetzestext haben die Abgeordneten auch einem weiteren zugestimmt: Der soll den gesetzlichen Rahmen schaffen zur Durchführung eines sogenannten "Nationalen Dialogs" über die praktische Endlagerung der Nuklearabfälle. An diesem Dialog sollen neben Experten, Betreibern und betroffenen Institutionen nämlich auch die Bürger beteiligt werden. Sobald dieses Gesetz veröffentlicht ist, sollen weitere Details zum Ablauf dieses partizipativen Dialogs per Königlichem Erlass geregelt werden.

Boris Schmidt

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