Kurzarbeit
Ab dem 1. Juli gelten wieder die üblichen Formalitäten zur Einführung der "vorübergehenden Arbeitslosigkeit" wegen höherer Gewalt, wie es offiziell heißt. Mit höherer Gewalt sind die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg gemeint. Konkret: Wenn die Pandemie einen Unternehmer so hart getroffen hat, dass er seine Arbeitgeber nicht mehr beschäftigen kann, dann ist das höhere Gewalt. In dem Fall konnte der Arbeitgeber einen Antrag auf zeitweilige Arbeitslosigkeit stellen. Diese Lockerung endet am Freitag.
Auch Konsequenzen infolge des Ukraine-Kriegs gelten ab Freitag nicht mehr als höhere Gewalt. Will ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, dann muss er, um die zu beantragen, ab Freitag wieder die üblichen Formalitäten einhalten.
Diesel-Autos
Ab Freitag werden bei der technischen Prüfstelle (der "autosécurité") alle Diesel-Pkw der Euro-5-Norm auf ihren Rußpartikel-Filter geprüft. Bei älteren Dieselfahrzeugen tritt nämlich häufig das Problem auf, dass sich der Filter mit der Zeit zusetzt. Ergibt die Messung jetzt, dass die Menge Feinstaubpartikel zu groß ist, kriegt der Halter die Rote Karte und muss seinen Dieselpartikelfilter reinigen lassen oder ersetzen.
Die Neuerung betrifft erstmal nur Fahrzeuge der Klasse M1 und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen (LKW der Klasse N1). Später soll die Filterprüfung auch auf schwere Lkw und Busse ausgedehnt werden.
Besitzer von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro-4 müssen außerdem ab dem 1. Juli eine Tageskarte haben, wenn sie in die Region Brüssel-Hauptstadt fahren wollen. Eine Tageskarte kostet 35 Euro und der Fahrzughalter muss sein Nummernschild angeben. Die Kontrollen erfolgen nämlich über Kameras mit Nummernschilderkennung. Wenn die erkennen, dass ein Fahrer ohne Tageskarte in der Umweltzone unterwegs ist, kostet das 350 Euro. Am Donnerstag ist der letzte Tag einer Übergangsfrist.
Elektronisches Bezahlen
Ab Freitag ist jedes Unternehmen, jedes Geschäft in Belgien verpflichtet, den Kunden mindestens eine Methode anzubieten, wie sie elektronisch bezahlen können statt mit Bargeld. Das heißt, es muss ein Gerät bzw. eine Vorrichtung geben, über die man entweder mit meiner Bankkarte bezahlen kann oder mit dem Smartphone. Oder der Händler bietet an, den Kauf per Überweisung zu regeln. Auf der anderen Seite muss eine Barzahlung immer möglich bleiben.
E-Roller
Auch für Roller, elektrische Skateboards oder Monowheels gelten ab Freitag neue Verkehrsregeln. Um einen E-Roller fahren zu dürfen, muss man mindestens 16 sein. Und: E-Roller gehören immer auf die Straße, und nicht auf den Bürgersteig.
vrt/jp