Wer eine Sozialwohnung mieten möchte, ist ab 2024 verpflichtet, seine Bankkonten offenzulegen. Wer zwar wenig verdient, aber gleichzeitig viel Geld auf Spar- oder Anlagekonten im In- oder Ausland hat, hat kein Anrecht auf eine Sozialwohnung.
Die flämische Regierung hatte sich im Regierungsabkommen auf die Maßnahme verständigt. Die Regelung gilt nur für neue Anwärter auf Sozialwohnungen ab 2024.
belga/vrt/est
Anderen Medien entnehme ich, dass der fragliche Betrag bei 25.000,- € liegt.
Ob das viel oder wenig ist, darüber mag man streiten. Wohlgemerkt: Wer diesen Betrag (vielleicht mühsam angespart oder gerade geerbt) auf der hohen Kante hat, der soll sich gefälligst seine Bleibe auf dem freien Wohnungsmarkt suchen.
Also liebe Sozialmieter in spe: Sparbuch bis 2024 auflösen und die Knete zwischen den Bettüchern verstecken, oder besser noch verjuxen und verjubeln!
Spätestens wenn der erste Migrant/Asylbewerber (im Prinzip bei der Ankunft in Flandern mittellos) eine Wohnung erhält, die einem Einheimischen wegen seines Sparbuchs vorenthalten wird, höre ich die Rufe “eigen volk te eerst”.