Die Gewerkschaften hatten für Donnerstag bis Samstag einen dreitägigen Streik angekündigt. Brussels Airlines habe daraufhin Mitarbeiter schon am Mittwoch auf Langstreckenflüge geschickt, wo sie dann während mehreren Tagen am Ende der Welt festsitzen.
Sie seien deshalb nicht durch das Streikrecht geschützt und gelten als ungerechtfertigt abwesend, erklärt Didier Lebbe von der sozialistischen Gewerkschaft. Ein ungerechtfertigte Abwesenheit gelte als schwerwiegender Fehler. Komme das zwei Mal vor, könne den Mitarbeitern gekündigt werden, so Lebbe.
Vom 24. bis zum 26. Juni wird auch bei der Billigfluglinie Ryanair gestreikt. Ryanair-Beschäftigte in Belgien, Frankreich, Italien, Spanien und Portugal legen die Arbeit nieder.
Der europäische Verband der Beschäftigten im Transportbereich, ETF, geht davon aus, dass es im Sommer weitere Protestaktionen des Personals im Luftfahrtbereich geben wird. Der Verband erklärte, er unterstütze die streikenden Mitarbeiter. Der Arbeitsdruck in der Branche sei extrem hoch.
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