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Fallschirmmord: Els Clottemans nach zwölf Jahren Haft vorzeitig entlassen

15.06.202212:45
  • Antwerpen
Els Clottemans nach ihrer Verurteilung im Oktober 2010 (Foto: Yorick Jansens, Belga)
Els Clottemans nach ihrer Verurteilung im Oktober 2010 (Archivbild: Yorick Jansens/Belga)

Der sogenannte Fallschirm-Mord hat vor Jahren viel mediales Interesse auf sich gezogen. Els Clottemans wurde im Oktober 2010 zu 30 Jahren Haft verurteilt. Doch seit dem Wochenende ist sie wieder auf freiem Fuß - allerdings mit Fußfessel.

Im November 2006 war Els van Doren in den Tod gesprungen, ihr Fallschirm hatte sich nicht geöffnet. Es war offenbar ein Mord aus Eifersucht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die angeklagte Els Clottemans ihre Nebenbuhlerin um einen Mann umgebracht hat, indem sie ihren Fallschirm manipulierte.

Vier Jahre später wurde Els Clottemans in dem aufsehenerregenden Prozess zu 30 Jahren Haft verurteilt. Nach zwölf Jahren ist sie jetzt aber vorzeitig entlassen worden. Die genaue Begründung wird man vermutlich nie erfahren, denn die Anwältin von Els Clottemans hüllt sich verständlicherweise dazu in Schweigen und das gilt erst recht für das Strafvollstreckungsgericht, das die Entscheidung getroffen hat, Els Clottemans vorzeitig aus der Haft zu entlassen.

Gute Führung

So viel ist allerdings sicher: Ob ein verurteilter Straftäter ein Geständnis abgelegt hat oder nicht, ist für diese Frage nicht entscheidend, höchstens förderlich. Rein formal hat jeder Strafgefangene nach Ablauf von einem Drittel seiner Haftstrafe das Recht, einen Antrag auf vorzeitige Entlassung zu stellen. Von diesem Recht hat Clottemans Gebrauch gemacht - und ist damit auch erfolgreich gewesen.

Die entscheidende Frage lautet: Geht von dem Verurteilten bzw. von der Verurteilten noch eine Gefahr für die Gesellschaft aus? Das heißt, das Gericht muss einschätzen können, wie groß das Risiko ist, dass der Antragsteller weitere Verbrechen begeht. Das ist die allerwichtigste Frage, die natürlich auch am schwierigsten zu beantworten ist.

Entscheidend ist vor allem, wie sich der Betreffende während der Haft verhalten hat. Und im Fall von Els Clottemans ist es so, dass ihr von allen Seiten eine außerordentlich gute Führung attestiert wird: Sie hat nie irgendwelchen Ärger verursacht, musste nie diszipliniert werden, hat sich in den Gefängnisalltag gut integriert, vom ersten Tag an gearbeitet. Ihre Freizeit hat sie genutzt, um sich persönlich weiterzubilden - das führt alles in allem dazu, dass man ihr eine gute Prognose bescheinigt.

Chance auf Neuanfang

Das Ganze ist natürlich ein Prozess, der eine gewisse Zeit braucht. Das Strafvollstreckungsgericht muss jeden Fall individuell prüfen. Els Clottemans hat ihren Antrag zum frühestmöglichen Termin gestellt - das war Ende 2019. Danach folgten verschiedene Hafterleichterungen. Seit Ende letzten Jahres darf sie das Gefängnis zum Arbeiten verlassen und sie hat jedes zweite Wochenende Hafturlaub. Das alles sind Vergünstigungen, um zu sehen, wie vertrauenswürdig sie ist und ob sie sich an Absprachen hält.

Letzten Freitag - zweieinhalb Jahre nach ihrem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung - hat sie das Gefängnis verlassen, allerdings mit einer elektronischen Fußfessel zur Überwachung. Die völlige Freiheit hat sie also nicht zurück. Mit der vorzeitigen Haftentlassung sind strenge Auflagen verbunden: So muss sie sich von den Hinterbliebenen der Ermordeten fernhalten, die Provinz Antwerpen ist daher für sie tabu, weil die Familie dort lebt. Sie muss zu festen Zeiten zu Hause sein, sie untersteht also weiterhin der Justiz.

Man darf nicht vergessen: Sie wurde wegen Mordes zu 30 Jahren Haft verurteilt, zwölfeinhalb Jahre hat sie davon abgesessen. Els Clottemans ist heute 38 Jahre alt und erhält jetzt die Chance, noch mal neu anzufangen.

hln/sh

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