Der 34-Jährige war am 20. März mit hohem Tempo in eine Karnevalsgruppe gefahren. Dabei tötete er sechs Menschen, 27 weitere wurden verletzt. Er wird der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr beschuldigt.
Vor einer Woche hatte die Ratskammer in Tournai entschieden, dass er seine Untersuchungshaft zu Hause mit einer elektronischen Fußfessel absitzen kann. Das hatte der Anwalt des Beschuldigten beantragt.
Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Die Anklagekammer hat nun entschieden, dass er im Gefängnis bleiben muss.
belga/vk