Die Staatsanwaltschaft kündigte am Abend an, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.
Der Fahrer ist seit mehr als zwei Monaten in Untersuchungshaft. Er war am 20. März in eine Karnevalsgruppe gerast. Dabei kamen sechs Menschen ums Leben, rund 30 weitere Menschen wurden verletzt.
Gegen den Fahrer wird wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.
belga/rtbf/est