Der Zeitraum schließt ein, dass es keinen Kontakt zwischen dem Inhaber bzw. Berechtigten und dem Finanzinstitut gegeben hat. Wie das Finanzministerium mitteilte, sind das beispielsweise Konten, die Großeltern für ihre Enkel eröffnet haben, ohne dass diese darüber informiert waren.
Diese Gelder werden einer Hinterlegungskasse zugeführt, bis die Eigentümer sie einfordern. Nach 30 Jahren landen sie in der Staatskasse. Über die Internetseite des Finanzministeriums kann jeder kontrollieren, ob er nicht noch irgendwo ein ruhendes Vermögen besitzt.
belga/cd
Dann sollte es in Zukunft eine Recherche Gruppe geben, die sich um die Herkunft und Bestimmung der Vermögenswerte kümmert. Aber bestimmt nicht und eine gesetzliche Regelung bzgl Zuführung in staatliche Kassen, ist genauso ein No GO und sollte verboten werden. Das sollte widerrechtlich sein sich an fremden Eigentum zu bereichern. Und da beklagt man manche Machenschaften in anderen Ländern. Das ist ja haarsträubend! Kann man auch gleich die Mafia wählen.