Sie fordern 40 Millionen Euro Schadensersatz vom Staat. Bei ihrer Klage berufen sie sich auf ein früheres Urteil.
Im Oktober 2020 hatte das Berufungsgericht in Brüssel 93 Familien Schadensersatz in Höhe von insgesamt 9,45 Millionen Euro zugesprochen. Das Gericht hatte damals geurteilt, dass der Staat einen Fehler gemacht hatte, indem er die Startbahn 1 für den nächtlichen Flugverkehr sowie für den Flugverkehr am Wochenende freigab. Die aktuelle Klage stützt sich auf das Urteil von damals.
belga/sh