Wie die RTBF meldet, wird eine "Kommission für die künstlerische Arbeit" eingesetzt, die als einzige Instanz das Statut zuerkennt. Bisher war dafür das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (ONEM) zuständig.
Das Statut enthält einen überarbeiteten Sozialschutz für Künstler. Darin wird unter anderem das Arbeitslosengeld festgelegt.
Das Künstlerstatut soll am Freitag vom Ministerrat verabschiedet werden.
rtbf/jp