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  • 80 Jahre BRF
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Slapp: Strategisches Prozessieren bedroht Rechtsstaat

29.04.202217:24
  • EU-Kommission
Richter (Illustrationsbild: PantherMedia/Sebastian Duda)
Illustrationsbild: © Sebastian Duda/PantherMedia

Bürger, Initiativen, Umweltschützer und Journalisten - sie werden zunehmend mit einem neuen Phänomen konfrontiert: Unternehmen, gegen die sie sich kritisch äußern, drohen mit Klagen wegen Rufmord. Das ist mittlerweile ein europaweites Problem, weshalb jetzt auch die EU-Kommission dagegen vorgehen will.

Zuletzt hatte in Belgien der Fall Tereos im westflämischen Aalst für Aufregung gesorgt. Anwohner der Zucker- und Stärkefabrik hatten sich über Lärmbelästigungen in Zusammenhang mit dem Betrieb beschwert. Daraufhin kam ein Brief vom Anwalt der Tereos-Werke, in dem man den Anwohnern mit Schadensersatzforderungen wegen Rufschädigung drohte.

Das ist kein Einzelfall. Immer häufiger versuchen Unternehmen, Konzerne oder auch einzelne Geschäftsleute Kritiker einzuschüchtern, indem sie ihnen mit Prozessen drohen, bei denen es um Summen geht, die für die Beklagten eine existentielle Bedrohung darstellen. Dafür gibt es mittlerweile sogar einen eigenen Begriff: Slapp. Das bedeutet übersetzt so viel wie strategisches Klagen gegen öffentliche Beteiligung, erklärt Dirk Voorhoof, emeritierter Professor der Uni Gent und einer der stärksten Gegner dieser Praxis in Belgien.

Mit dieser Einschüchterungstaktik sollen etwa kritische Bürger, Aktivisten, Nicht-Regierungsorganisationen oder auch Umweltschützer eingeschüchtert werden. Wer traut sich schon, einen Rechtsstreit einzugehen, bei dem es für ihn selbst um die wirtschaftliche Existenz, für den Gegner aber vielleicht nur um Peanuts geht? David gegen Goliath 2.0.

Immer häufiger werden auch Journalisten bei ihren Recherchen Opfer dieser Praxis, berichtet Dirk Voorhoof. Ein unhaltbarer Zustand, findet er. Denn damit wird ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates ausgehebelt: Das Recht auf freie Meinungsäußerung. Und es ist ein Missbrauch der Justiz.

Das hat auch die EU-Kommission erkannt und die Mitgliedsstaaten aufgefordert, diese Einschüchterungspraxis entweder zu stoppen oder zumindest zu erschweren. Die Gerichte könnten kurzen Prozess machen. Klagen dieser Art sollten möglichst rasch als unbegründet entlarvt und abgewiesen werden, denn häufig sind sie vollkommen haltlos und die Forderungen überzogen.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, den Spieß sozusagen umzudrehen - also den ursprünglichen Kläger zu verklagen, weil er leichtfertig und in schikanöser Weise klagen will. In jedem Fall braucht es eine breite gesellschaftliche Front, findet der Professor. Belgien sollte, ohne auf weitere Anweisungen von der EU-Kommission zu warten, aktiv werden.

vrt/sh

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