Welche Ladungen von den Sanktionen ausgenommen sind, ist auf europäischer Ebene festgelegt worden. Dazu gehören unter anderem Gas, Erdöl, Kohle, nukleare Brennstoffe und außerdem pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Produkte wie Getreide und Dünger.
Russische Schiffe werden auch aus sicherheitstechnischen und humanitären Gründen weiter europäische Häfen anlaufen dürfen. Die endgültige Erlaubnis zum Einlaufen in einen spezifischen Hafen fällt aber in die Zuständigkeit der nationalen Behörden.
Das bedeutet zum Beispiel, dass Belgien nicht automatisch Schiffen Zugang zu seinen Häfen geben muss, nur weil sie bereits eine Erlaubnis andernorts in Europa hatten. Die betroffenen Schiffe dürfen auch nicht ihre gesamte Ladung löschen, sondern nur die Teile, für die explizit eine Genehmigung zum Ausladen erteilt worden ist.
Russische Schiffe, die vor den Sanktionen legal in belgische Häfen eingelaufen sind, dürfen diese auch jetzt noch verlassen. Sie dürfen dann jedoch nur noch in den erwähnten Ausnahmefällen zurückkehren.
Belgien arbeite bei der Umsetzung eng mit den Niederlanden und Frankreich zusammen, hieß es aus dem Kabinett des Nordseeministers weiter.
Das Einlaufverbot betrifft auch Schiffe, die nach dem Beginn des Angriffskriegs am 24. Februar ihre Flagge auf die anderer Länder gewechselt haben.
Boris Schmidt