Zwei Tote, viele Verletzte, davon fünf in kritischem Zustand - das ist die Bilanz des Busunglücks, das sich vor zwei Tagen kurz vor Mittag auf der E19 bei Antwerpen ereignete. Ein Reisebus mit 33 Insassen, Fahrtrichtung Niederlande, prallte auf der rechten Fahrbahn gegen die Betonbegrenzung, schlitterte von dort einmal quer über zwei Spuren an die gegenüberliegende Betonmauer, die die Autobahn in zwei Teile trennt. Dann kippte der Bus um.
Die Autobahn blieb stundenlang gesperrt, die Rettungskräfte hatten alle Hände voll zu tun. Große Frage nach den ersten Hilfemaßnahmen: Wie konnte das geschehen? Erste Erkenntnisse machten bereits die Runde. So hat eine Speichelprobe des französischen Busfahrers ergeben, dass er Drogen konsumiert hatte. Wann und welche Drogen genau, ist nicht bekannt. Nur, dass er auch in Frankreich schon einmal wegen dieses Problems aufgefallen war.
Möglich ist auch, dass der Busfahrer eingeschlafen sein könnte. Hinweise darauf gibt es. "Das wird vermutet, aber das bleibt Gegenstand der Ermittlungen", sagte sein Anwalt am Dienstag dazu. Dass sein Mandant, der 35-jährige Busfahrer, jetzt erst einmal weiter in Haft bleibt, dagegen hat Anwalt Boris Reynaerts nichts einzuwenden. Zumindest nicht vor den Mikrophonen der flämischen Medien. Dort kommentierte er den Umstand lapidar. "Der Untersuchungsrichter hat den vorläufigen Haftbefehl ausgesprochen, um weitere Ermittlungen führen zu können."
Anhörung am Freitag
Dass der Busfahrer erst am kommenden Freitag von der Ratskammer Antwerpen angehört werden soll, liegt auch daran, dass der Fahrer selbst unter dem Einfluss des Unfalls steht. "Zurzeit kann der Mann wenig Informationen liefern, weil er sich kaum an den Vorfall erinnert. Aber die Ermittlungen werden weitergeführt", so der Anwalt.
Am Freitag soll dann auch entschieden werden, ob der Busfahrer weitere Tage vorläufig im Gefängnis verbringen wird.
Die aktuelle, vorläufige Haft hatte die Staatsanwaltschaft Antwerpen beantragt. "Der Mann bleibt jetzt zunächst in Haft wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung. Außerdem besteht der Vorwurf des Fahrens unter Einfluss von Drogen und des Nichtbeherrschen des Fahrzeugs. Auch das wird untersucht", fasst Sprecherin Liselotte Claessen die Gründe dafür etwas sperrig zusammen.
Kay Wagner