Sommer 2020: Die erste Corona-Welle ist vorüber; nach dem langen Lockdown sehnen sich viele Menschen nach einem wohlverdienten Urlaub. Weil die Gefahr aber noch nicht gebannt ist, wollen die Flughäfen von Brüssel und Charleroi auf Nummer sicher gehen: Im Juni 2020 werden systematische Fiebermessungen eingeführt. In Charleroi galt die Maßnahme bis Januar 2021, in Zaventem noch zwei Monate länger.
Passagiere, bei denen 38 Grad oder mehr gemessen wurden, mussten sich einer zweiten Untersuchung unterziehen. Und hier liegt in den Augen der Datenschutzbehörde das Problem. Bei dieser zweiten Untersuchung wurden nämlich das Foto, sowie persönliche Daten der betreffenden Passagiere gespeichert. Und dafür habe es keinerlei Rechtsgrundlage gegeben, argumentiert die Datenschutzbehörde.
Deswegen wurde der Flughafen von Charleroi zu einer Geldbuße von 100.000 Euro verdonnert; der Brussels Airport muss sogar 200.000 Euro zahlen. Dabei sei man sich durchaus dessen bewusst, wie unübersichtlich und komplex die Situation im fraglichen Zeitraum gewesen sei, hieß es von der Datenschutzbehörde. Doch auch das rechtfertige nicht eine grobe Missachtung von grundlegenden Datenschutzregeln.
Roger Pint