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Arbeitsbonus wird ab 1. April ausgeweitet und verstärkt

28.03.202206:12
  • Föderalregierung
Euro-Bargeld (Illustrationsbild: Aline Brugmans/Belga)
Illustrationsbild: Aline Brugmans/Belga

Ab dem 1. April wird der sogenannte "Arbeitsbonus" ausgeweitet und verstärkt. Das hat Föderalminister Frank Vandenbroucke in seiner Funktion als Minister der Sozialen Angelegenheiten erklärt. Der Bonus bedeutet eine Verminderung der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern.

Damit solle Arbeiten zusätzlich belohnt und die Kaufkraft gestärkt werden, so Vandenbroucke weiter.

Der Arbeitsbonus soll insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen zugutekommen. Je geringer der Lohn eines Arbeitnehmers, desto höher der Arbeitsbonus, also desto geringer sind die persönlichen Beiträge zur Sozialversicherung. Die neue Maßnahme gehört zum Mini-Taxshift, auf den sich die Föderalregierung Anfang Februar geeinigt hatte. Ab dem 1. April soll nun die Obergrenze angehoben werden, bis zu der Menschen in den Bezug des Arbeitsbonus kommen - und zwar um 76 Euro von bisher 2.772 Euro auf dann 2.848 Euro monatlichen Brutto-Lohn.

Neben dieser Ausweitung wird der Bonus aber eben auch noch verstärkt. Dadurch sollen Menschen, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und einen monatlichen Bruttolohn zwischen 1.800 und 2.750 Euro haben, auf Jahresbasis mindestens 160 Euro mehr im Geldbeutel behalten. Je niedriger der Bruttolohn, desto höher auch die Verstärkung. Die Vivaldi-Regierung erhöht dafür das Budget für den Arbeitsbonus um zusätzliche 100 Millionen Euro.

Ab dem 1. April wird außerdem auch noch der Mindestlohn angepasst, er steigt auf dann rund 1.806 Euro brutto pro Monat. Weitere Erhöhungen sollen 2024, 2026 und möglicherweise auch 2028 folgen.

Boris Schmidt

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