Das Nachtleben ist zurück, Bars und Diskotheken dürfen wieder öffnen seit Freitag null Uhr und das haben auch schon einige Clubs genutzt, um ihre Wiedereröffnung noch in der Nacht zu feiern. Allerdings gilt hier: Zutritt nur für Gäste mit Covid-Safe-Ticket.
Dafür darf ohne Mundschutz gefeiert werden. Die andere Bedingung betrifft die Luftqualität: CO-2-Messgeräte sind verpflichtend, übrigens nicht nur in Diskotheken, sondern in allen Innenräumen, die für Publikum zugänglich sind.
Sperrstunde entfällt
Für Kneipen und Restaurants ist die wichtigste Änderung, dass die Sperrstunde entfällt. Ab sofort müssen Cafés und Restaurants nicht mehr spätestens um Mitternacht schließen. Mit der Aufhebung der Sperrstunde dürfen auch die Nachtgeschäfte wieder unbegrenzt öffnen.
Die Obergrenze am Tisch ist auch aufgehoben: Künftig darf man wieder selbst entscheiden, mit wievielen Leuten man sich um die Tafel versammelt. Man darf auch wieder im Stehen Speisen und Getränke konsumieren.
Die Mundschutzpflicht für die Gäste von Cafés und Restaurant, nicht aber für das Personal im Horeca-Sektor. Unter Umständen muss auch der Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden. Das hängt von der Belüftung im Lokal ab.
Eventsektor
Im Eventsektor wird ein Unterschied gemacht, je nach Besuchermenge und je nachdem, ob die Veranstaltung drinnen oder draußen stattfindet. Bei einem Event in einem Saal ist das Covid-Safe-Ticket weiterhin vorgeschrieben, wenn mehr als 50 Zuschauer daran teilnehmen. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel gilt das ab 100 Teilnehmern.
Zudem gilt, dass Veranstalter ihre Säle noch nicht komplett auslasten dürfen, wenn sie nicht gut zu belüften sind. Für sogenannte dynamische Events, wo getanzt und gefeiert wird, gilt eine maximale Auslastung von 70 Prozent.
Bei einem sitzenden Publikum dürfen 80 Prozent der Plätze belegt werden. Nur wenn ein Veranstalter die CO2-Belastung durch Luftfilteranlagen unter dem Grenzwert von 900 ppm halten kann, darf er alle Plätze besetzen.
Privatveranstaltungen mit bis zu 200 Gästen sind wieder erlaubt, auch hier gilt eine Auslastungsobergrenze von 70 Prozent bei dynamischen Feiern und 80 Prozent bei sitzenden Gästen.
Homeoffice keine Pflicht, aber empfohlen
Für die Arbeitswelt ist die wichtigste Änderung: Die Verpflichtung zum Homeoffice an vier Tagen in der Woche ist aufgehoben. Allerdings gilt weiterhin eine Empfehlung in den Bereichen, wo es möglich ist.
Die Mundschutzpflicht für Schüler in den Primarschulen wird aufgehoben. Das gilt ab Montag, so dass die Kinder in der letzten Woche vor den Karnevalsferien schon ohne Mundschutz in ihren Klassen sitzen.
Auch beim Einkaufen gelten praktisch keine Beschränkungen mehr. Es gibt keine maximale Kundenzahl in einem Geschäft und man darf auch wieder mit mehreren Leuten shoppen gehen. Das gilt auch für alle Märkte - inklusive Flohmärkte und Jahrmärkte.
Anfang März kommt der Konzertierungsausschuss wieder zusammen, um die Lage erneut zu bewerten.
meuse/vrt/sh