Eigentlich sollte die vierteilige Reihe über den Mordfall von 2012 am Montag starten. Die Witwe des Opfers will gerichtlich verhindern, dass die Serie gezeigt wird. Sie befasst sich nach Angaben von VTM mit der Rolle der Medien sowie mit der Arbeitsweise der Gerichte und der Anwälte. Laut VTM sind alle journalistischen Pflichten bei der Sendung eingehalten worden.
Ein Gericht hat jetzt in einem Eilverfahren entschieden, dass die Sendung nicht gezeigt werden darf, bevor die Klage der Witwe abschließend gerichtlich behandelt wurde. Beim sogenannten Schlossmord von Wingene vor zehn Jahren wurde der damals 34-jährige Schlossherr getötet. 2018 hat ein Gericht den Schwiegervater als Drahtzieher und mehrere Mittäter zu langen Haftstrafen verurteilt.
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