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Corona-Quarantäneregeln für Kinder unter zwölf Jahren erneut angepasst

17.01.202206:11
  • Coronavirus
  • Sciensano
Grundschulklasse in Gent
Illustrationsbild: James Arthur Gekiere/Belga

Kinder unter zwölf Jahren müssen in Quarantäne, wenn es innerhalb der Familie eine bestätigte Corona-Infektion gibt, die Kinder also einen Hochrisikokontakt hatten. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Kinder kürzlich selbst mit dem Coronavirus infiziert gewesen sind. Diese erneute Änderung der Quarantäneregel gilt ab sofort.

Die Quarantäneregeln für Unter-12-Jährige waren in den vergangenen Tagen bereits mehrfach angepasst worden. So waren sie etwa zunächst an den Impfstatus der Erwachsenen gekoppelt, bei denen die Kinder leben. War einer der betreffenden Erwachsenen nicht vollständig geimpft, dann galten für die Kinder etwa andere Regeln.

Das habe für sehr viel Verwirrung gesorgt und sei praktisch sehr schwierig umzusetzen gewesen, so das Institut fürs Volksgesundheit Sciensano. Deswegen habe sich die Interministerielle Konferenz Volksgesundheit gemeinsam mit den Unterrichtsministern auf eine Vereinfachung geeinigt.

Ab Montag gilt: Wenn es einen Corona-Infektionsfall innerhalb der Familie gibt, müssen Kinder für zehn Tage in Quarantäne. Sie dürfen die Wohnung allerdings nach sieben Tagen verlassen, wenn sie jeden Tag einen negativen Selbsttest ablegen und in Innenräumen ab einem Alter von sechs Jahren eine Mundschutzmaske tragen. Falls die Kinder dann Symptome entwickeln, muss von einer geschulten Person ein Test durchgeführt werden.

Kinder, die innerhalb der letzten fünf Monate eine Corona-Infektion durchlaufen haben, müssen zwar nicht in Quarantäne, für sie gelten aber besondere Vorsichtsmaßregeln: Sie müssen ab sechs Jahren in Innenräumen immer eine Maske tragen und ihre Kontakte einschränken, insbesondere mit gefährdeten Personen.

Mit der Anpassung der Quarantäne-Regel werden alle Kinder gleich behandelt. Ob ihre Eltern geimpft sind und wie ihr Impfstatus ist, spielt keine Rolle mehr.

schb/jp

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