Demnach müssen Kinder und Jugendliche nach einem Hochrisikokontakt innerhalb der Familie jetzt doch in Quarantäne. Nach den gelockerten Quarantäneregeln, die Montag in Kraft treten, war das ursprünglich nicht vorgesehen.
Schülerinnen und Schüler ohne Symptome sollten auch nach einem Hochrisikokontakt weiter zur Schule gehen dürfen. Als Hochrisikokontakt gilt, wenn zum Beispiel Eltern oder Geschwister positiv auf Corona getestet wurden.
Bei Hochrisikokontakten im Freizeitbereich wie zum Beispiel beim Sport bleibt es aber dabei: Kinder dürfen danach weiter zur Schule gehen, wenn sie symptomfrei sind.
Primarschulklassen werden ab vier bestätigten Fällen in Quarantäne geschickt. Für die Sekundarschulklassen entfällt die automatische Schließung ab einer bestimmten Fallzahl. In den Schulen herrscht Maskenpflicht gilt für alle Schüler ab sechs Jahren.
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