Im Dezember hatte der Konzertierungsausschuss beschlossen, dass auch Primarschüler in den Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Dagegen waren mehrere Eltern vor den Staatsrat gezogen.
Das höchste Verfassungsgericht des Landes entschied am Freitag auch, dass die Bowling- und Snooker-Zentren weiterhin geschlossen bleiben müssen. Deren Betreiber hatten eine Aufhebung der Maßnahme gefordert. Der Staatsrat urteilte, dass die Bowling- und Snooker-Hallen nur zu Trainingszwecken genutzt werden dürfen.
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