Deshalb müssen Betreuer von Kindern und Jugendlichen demnächst einen Auszug aus dem Strafregister vorlegen. Das gilt beispielsweise für Fußballtrainer und Regisseure von Jugendtheatern.
Die Maßnahme war schon länger für Lehrer und Mitarbeiter von Jugendhilfediensten Vorschrift und soll jetzt ausgedehnt werden.
Der entsprechende Gesetzestext ist zur Beurteilung an den Staatsrat weitergeleitet worden. Wenn alles nach Plan läuft, soll das Gesetz im Herbst in Flandern in Kraft treten.
belga/vrt/est