Die technische Entwicklung schreitet mit manchmal unglaublich scheinender Geschwindigkeit voran. Gerade auch was Handys angeht, kann man den Fortschritt von den allerersten Modellen bis heute fast nur als Quantensprung bezeichnen. Aber längst nicht alles wird so oft und regelmäßig modernisiert wie Handys: Gesetze zum Beispiel.
Das aktuelle Gesetz, das die Nutzung von Handys beim Autofahren regelt, datiert noch aus der Vor-Smartphone-Ära, also der Zeit, in der man mit diesen Geräten in der Tat kaum etwas anderes als telefonieren konnte. Deswegen besagt das Gesetz auch nur, dass es verboten ist, mit dem Handy in der Hand beim Fahren zu telefonieren. Das dürften heutzutage ohnehin aber nur noch sehr wenige Menschen tun, dafür aber alles Mögliche andere - auch während der Fahrt.
Das hat eine Untersuchung des Verkehrssicherheitsinstituts Vias erst wieder bestätigt. 13 Prozent der erfassten Personen hätten ihr Handy auf dem Schoss gehabt und hätten sich damit, statt mit dem Fahren beschäftigt, berichtete Vias-Sprecher Stef Willems in der VRT. Sie hätten getippt, gelesen oder andere Dinge getan. So eine Ablenkung ist natürlich brandgefährlich, gerade wenn der Blick auf den eigenen Schoss gerichtet ist anstatt auf die Straße.
50 Tote pro Jahr wegen Handys am Steuer
Mindestens 50 Tote seien pro Jahr wegen Handys am Steuer zu beklagen, plus 2.500 Unfälle mit Verletzten. Das sei noch eine sehr vorsichtige Schätzung. Der Smartphone-Gebrauch am oder ums Steuer ist also ein ernstes Problem. Ein Problem, das mit einem neuen Gesetz angegangen werden soll. Eingereicht haben den entsprechenden Entwurf die Abgeordneten Jef Van den Bergh (CD&V) und Joris Vandenbroucke (Vooruit).
Das Wichtigste sei, dass man die Hände am Steuer und die Augen auf dem Verkehr halte, betonte Jef Van den Bergh. Sich während des Autofahrens mit dem Handy zu beschäftigen, lenke nur ab und sei eine Gefahr für die Verkehrssicherheit. Die Ablenkung durch das Handy führe dazu, dass man hunderte Meter blind fahre, so Van den Bergh, das schaffe eine direkte Gefahr. Deswegen habe man die Definition im Gesetzestext aktualisiert, so Joris Vandenbroucke. Statt wie bisher von einem tragbaren Telefon sei jetzt die Rede von einem "mobilen elektronischen Gerät mit einem Bildschirm". Das bedeutet also nicht nur Smartphones, sondern natürlich auch Tablets, E-Reader und so weiter.
Festhalten bereits ein Gesetzesverstoß
Führer von Fahrzeugen dürfen also in Zukunft diese Apparate nicht benutzen, nicht festhalten und auch nicht bedienen. Für alle Deutlichkeit wiederholt: Selbst das reine Festhalten zum Beispiel eines Smartphones ohne es zu bedienen, wird während des Fahrens zum Gesetzesverstoß. Die Benutzung der Geräte wird auch explizit verboten, wenn sie auf dem Schoss, in der Mittelkonsole oder auf dem Beifahrersitz liegen. Auch die Bedienung beim Stoppen an einer roten Ampel ist nicht erlaubt, wie Vandenbroucke betonte.
Um ein solches Gerät noch benutzen zu dürfen, muss es mittels einer Halterung etwa am Armaturenbrett befestigt sein - oder natürlich bei entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen in das Onboard-System eingestöpselt werden.
Außerdem werden solche Verstöße zukünftig strenger geahndet, weil es sich um eine direkte Gefährdung des Verkehrs handele, nicht wie bisher um eine indirekte, erklärte Van den Bergh. Aus einem Verstoß zweiten Grades wird einer dritten Grades, das Bußgeld steigt damit von 116 Euro auf 174 Euro.
Noch ein Hinweis: Das geplante Gesetz soll für alle Verkehrsteilnehmer gelten, also auch etwa für Motorrad- und Fahrradfahrer. Im Kammerausschuss Mobilität haben am Dienstag alle Regierungsparteien dafür gestimmt plus der N-VA. Der Vlaams Belang enthielt sich, die PTB stimmte dagegen. Das Gesetz muss aber noch vom Plenum der Kammer verabschiedet werden und könnte dann spätestens gegen März oder April in Kraft sein, so Joris Vandenbroucke.
belga/vrt/jp/schb