Der Konzertierungsausschuss hatte am vergangenen Freitag beschlossen, die Kindergärten und Primarschulen in der Woche vor den Weihnachtsferien zu schließen. Das soll die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.
Das könnte aber viele Eltern vor Probleme stellen, ihre Kinder unterzubringen. Arbeitnehmer können deshalb einen Antrag auf vorübergehende Arbeitslosigkeit stellen, Selbstständige haben jetzt Anspruch auf Überbrückungsgeld.
Clarinval betont, dass es sich um eine tatsächliche Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit handeln muss. Diejenigen, die von zu Hause arbeiten können oder arbeitsunfähig sind, haben keinen Anspruch auf Überbrückungsgeld.
belga/vk