Wer über die Online-Plattform Essen ausfährt, hat demnach kein Anrecht auf Urlaubstage oder Pensionsansprüche.
Rund dreißig Kuriere hatten Deliveroo vor Gericht geladen. Sie sind der Ansicht, dass sie Arbeitnehmer sind. Sie seien wirtschaftlich abhängig von Deliveroo, hätten keinerlei Einfluss auf die Bestellungen und müssten die Aufträge ausführen. Doch sie bekamen nicht Recht.
Das Arbeitsgericht sieht zu viele Elemente, die darauf hinweisen, dass sie frei entscheiden können, wie und wann sie arbeiten. Die Anwälte der Fahrer wollen gegen das Urteil in Berufung gehen.
vrt/vk