Auch im Gaststättengewerbe, wenn der Kunde nicht am Tisch oder an der Theke sitzt. Das gilt auch für Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte und Winterdörfer, kulturelle und andere Aufführungen, Sportwettkämpfe und -trainings, Kongresse und Massenveranstaltungen, egal wie viele Personen anwesend sind.
Die Maskenpflicht ab zehn Jahren gilt nicht in den Grundschulen der Deutschsprachigen und Französischen Gemeinschaft.
Zu Veranstaltungen ohne Covid-Safe-Ticket dürfen höchstens 50 Personen kommen, wenn die Veranstaltung in Innenräumen stattfindet. Bei Außenveranstaltungen liegt der Schwellenwert bei 100 Personen.
belga/okr