Das Virus sei bei einer Wildgans entdeckt worden, so die föderale Agentur für Nahrungsmittelsicherheit (Afsca).
Sämtliches Geflügel muss entweder mit Netzen geschützt oder in Ställen untergebracht werden. Das betrifft sowohl die private als auch die gewerbliche Haltung. Ausgenommen von der Stallpflicht sind Laufvögel.
Die Afsca rät, die Tiere bereits ab diesem Wochenende in Sicherheit zu bringen.
belga/dop