Das hat die Anklagekammer entschieden. Sie werden der strafwürdigen Fahrlässigkeit beschuldigt.
Ein Häftling hatte Anzeige erstattet. Er soll bei der größten Gefängnismeuterei Belgiens 2016 nur knapp dem Tode entronnnen sein. Er und 50 weitere Insassen waren in einem brennenden Pavillon eingesperrt.
Die Ratskammer von Turnhout hatte das Verfahren zuerst eingestellt. Der Häftling war dagegen aber in Berufung gegangen.
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