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Videokonferenz bei der Autofahrt: Geht das?

14.10.202117:24
  • Auto
© Bildagentur PantherMedia / Sorapop Udomsri
Illustrationsbild: © Bildagentur PantherMedia/Sorapop Udomsri

Zu den neuen Phänomenen der Corona-Zeit gehören auch die zahlreichen Videokonferenzen. Jetzt, wo es kaum noch Kontaktbeschränkungen gibt, fährt fast jeder wieder ins Büro. Doch dadurch hat die Zahl der Staus wieder zugenommen und da ist es für viele Menschen praktisch, einfach vom Autosteuer aus an einem Meeting teilzunehmen.

Erlaubt ist das laut Gesetz nur im Freisprechbetrieb. Wer mit einem Mobiltelefon in der Hand am Steuer erwischt wird, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und riskiert ein Bußgeld von mindestens 160 Euro. Das Telefonieren über die Freisprechanlage oder das Abhalten von Besprechungen ist aber kein Gesetzesverstoß.

Erlaubt ist es - aber auch eine gute Idee? Anders als beim Freisprechen mit einer Person erfordern Online-Konferenzen mehr Konzentration. In einem digitalen Meeting mit mehreren Teilnehmern wirft man eher einen kurzen Blick auf den Bildschirm des Smartphones, um zu sehen, wer denn gerade spricht. Das lenkt die Aufmerksamkeit vom Verkehr ab und erhöht das Unfallrisiko ungeheuer.

Es gibt aber noch keine Untersuchungen und Zahlen dazu, ob ein Gruppenmeeting unterwegs im Auto gefährlicher ist als ein einfaches Gespräch per Freisprechanlage mit nur einer Person. Das Phänomen ist noch zu neu.

Wie stehen die Versicherungen dazu?

Menschen aus dem Versicherungswesen haben sich schon dazu geäußert: Auch bei einem Unfall durch Unachtsamkeit kommt die Versicherung für den Schaden auf, den man bei einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht hat. Und auch für den eigenen Wagen übernimmt die Versicherung den Schaden, wenn man die sogenannte Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.

Aber der Fahrer riskiert, danach aus der Versicherung geworfen zu werden. Es wird auch erwartet, dass Versicherer zukünftig eine Zusatzklausel in den Versicherungsvertrag aufnehmen werden, die eine Schadenerstattung ausschließt, wenn man einen Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht - zu der dann die Teilnahme an einem Gruppenmeeting vom Steuer aus hinzugezählt würde.

hln/mz/km

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